Erste sozialleistungen und rechte für arbeitnehmer
1932 wird der gesetzliche Jahresurlaub von sechs auf innerbetrieblich 30 Tage erhöht. 1936 wird die 5-Tage-Woche eingeführt, 1938 der Sozialfonds „Melitta-Hilfe“ gegründet. Die Beschäftigten erhalten das Recht auf viele Sonderleistungen, wie Jubiläumsprämien, Zuschüsse für Freizeitgruppen und kulturelle Veranstaltungen sowie vergünstige Firmenwohnungen. Den Beschäftigten stehen außerdem eine eigene Betriebskrankenkasse, ein Betriebsarzt und eine Zahnarztpraxis zur Verfügung.