Das Hinweisgebersystem der Melitta Gruppe
Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat bei uns höchste Priorität. Ethische Geschäftspraktiken und ein verantwortungsvolles Verhalten sind die Grundlage für unseren langfristigen Unternehmenserfolg. Sollten Sie konkrete Anhaltspunkte oder den Verdacht auf Missstände oder Fehlverhalten in unserer Unternehmensgruppe oder unserer Lieferkette haben (z.B. Verstöße gegen geltende Gesetze und Verordnungen sowie gegen unsere Codes of Conduct), bitten wir Sie, uns einen entsprechenden Hinweis zu geben.
Einen Hinweis können Sie uns entweder über das webbasierte Melitta Hinweisgeberportal oder unsere externe Ombudsstelle geben. Dabei gilt:
- Jeder Hinweis wird vertraulich behandelt sowie gründlich, objektiv und systematisch geprüft.
- Sowohl die Personen, die Hinweise geben, als auch die Personen, die von den Hinweisen betroffen sind, werden angemessen geschützt.
- Personen, die gutgläubig Hinweise geben, müssen keine Nachteile befürchten.
- Auf Wunsch können die Hinweise auch anonym abgegeben werden.
- Für die Personen, die von den Hinweisen betroffen sind, gilt die Unschuldsvermutung.
Bitte geben Sie uns bei Ihrem Hinweis so konkrete Angaben wie möglich (idealerweise stützen Dokumente, Screenshots, Fotos oder sonstige Beweise Ihre Angaben):
- Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?
- Was? – Was ist passiert?
- Wann? – Wann war der Vorfall?
- Wie? – Wie hat sich der Vorfall zugetragen, wie oft ist er passiert?
- Wo – Wo hat sich der Vorfall ereignet?
Hier geht es zum geschützten Online-Meldekanal.