Am 20. Juni 1908 erteilt das Kaiserliche Patentamt zu Berlin Melitta Bentz den Gebrauchsmusterschutz
„für den Kaffeefilter mit auf der Unterseite gewölbtem und mit Vertiefung versehenen Boden sowie schräg gerichteten Durchflusslöchern“ - der sogenannte Ur-Filter.