Die Sicherheit unserer Produkte hat für die Melitta Group hohe Priorität. Auf dieser Seite informieren wir über unseren Umgang mit Cybersicherheit in unseren Produkten mit digitalen Elementen, darüber, wie Sicherheitslücken gemeldet werden können, und über die zu unseren Produkten mit digitalen Elementen bereitgestellten Informationen gemäß des Cyber Resilience Acts (Verordnung (EU) 2024/2847).
Hast Du eine Sicherheitslücke in einem Produkt oder einer digitalen Anwendung der Melitta Group entdeckt? Wir nehmen jeden Hinweis ernst und bitten um verantwortungsvolle Offenlegung gemäß unserer Coordinated-Vulnerability-Disclosure-Policy (CVD-Policy). Wir bitten ebenfalls darum, entdeckte Schwachstellen nicht öffentlich zu machen, bevor wir eine Lösung zur Behebung der Schwachstelle veröffentlich haben.
Bitte gib in Deiner Meldung nach Möglichkeit an:
Unser grundsätzlicher Umgang mit einer Meldung: Wir bestätigen den Eingang zeitnah, bewerten die Schwachstelle und informieren den Hinweisgeber im angemesseen Umfang über den Bearbeitungsstand bis zum Abschluss der Meldung.
Auch wenn wir uns einige Zeit nicht zurückmelden sollten, versichern wir Dir, dass Deine Meldung bearbeitet wird. Die Bearbeitung und Lösung von Schwachstellen kann üblicherweise einige Zeit in Anspruch nehmen.
Herausgegeben von:
Zuletzt aktualisiert: 11. September 2026
Als Hinweisgeber von Sicherheitslücken leistest du einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit digitaler Produkte und Infrastrukturen. Diese Richtlinie zur koordinierten Offenlegung von Sicherheitslücken (kurz: CVD-Policy) soll sicherstellen, dass deine Erkenntnisse sachgerecht behandelt und zügig bearbeitet werden. Sie beschreibt, wie Melitta auf deine Meldungen reagiert, welche Zusicherungen du erwarten kannst und welche Schritte zu einem erfolgreichen Offenlegungsprozess führen.
Eine „gültige Sicherheitslücke“ wird im Rahmen dieser Richtlinie als Schwachstelle, Fehler oder Sicherheitsproblem verstanden, das sich direkt auf die Hardware oder Software eines der Melitta-Produkte auswirkt und ausgenutzt werden kann.
Um als „gültige Sicherheitsmeldung“ zu gelten, dürfen die offengelegten Informationen nicht bereits öffentlich bekannt sein. Dadurch wird sichergestellt, dass die Meldung neue und verwertbare Erkenntnisse für den Sicherheitsprozess liefert. Darüber hinaus gelten Meldungen, die ausschließlich durch automatisierte Tools oder Scans ohne ausreichende Begleitdokumentation generiert werden, nicht als ausreichend, da ihnen die notwendigen Nachweise fehlen, um eine aussagekräftige Analyse und Behebung einer gültigen Sicherheitslücke zu ermöglichen. Jede Meldung sollte idealerweise unterstützende Details enthalten. Dies hilft uns, uns auf echte Probleme zu konzentrieren und schneller zu reagieren.
Wenn du eine Sicherheitslücke entdeckst, dann reiche bitte über einen der folgenden Kanäle einen Bericht ein.
Webformular: Auf unserer Webseite zur Offenlegung von Sicherheitslücken stellen wir ein sicheres Webformular zur Verfügung: www.melitta-group.com/product-security. Dieses Formular unterstützt anonyme Meldungen. Du musst keine persönlichen Daten angeben, um eine Meldung einzureichen. Das Webformular ist auf Englisch verfügbar und führt dich durch die Eingabe der wichtigsten Details, die wir benötigen.
Bitte gib bei der Einreichung einer Meldung so viele technische Details wie möglich an. Dies hilft uns, das Problem schneller einzustufen und zu beheben. Wir empfehlen dir, Folgendes anzugeben:
Konkrete Namen, Versionen und Konfigurationen der betroffenen Produkte. (Bei Websites oder Diensten bitte URLs oder IP-Adressen angeben; bei Hardware oder Software bitte Modell- oder Versionsnummern angeben).
Schritte zur Reproduktion des Problems – z. B. welche Befehle, Eingaben oder Aktionen die Sicherheitslücke auslösen. Screenshots oder Proof-of-Concept-Code (PoC) sind sehr hilfreich.
Falls bekannt, Vorschläge zur Behebung oder Hinweise auf Korrekturen (optional, aber willkommen).
Deine Kontaktdaten (Name oder Pseudonym), falls du eine Antwort wünschst. Alternativ kannst du eine Meldung auch anonym abgeben.
Wir werden uns möglicherweise mit Fragen an dich wenden, um die gemeldete Schwachstelle besser zu verstehen oder um reproduzierbare technische Artefakte und Anweisungen bitten, damit die Sicherheitslücke reproduziert und behoben werden kann.
Anonyme Meldung: Du kannst freiwillig Kontaktdaten zur weiteren Kommunikation angeben. Dies ist jedoch nicht verpflichtend. Du kannst unser webbasiertes Formular für anonyme Meldungen nutzen, da wir deinen Wunsch nach Anonymität respektieren. Bitte beachte, dass anonyme Meldungen nur in begrenztem Umfang oder möglicherweise gar nicht bearbeitet werden können, da die Möglichkeit fehlt, technische oder inhaltliche Rückfragen zu stellen, insbesondere bei komplexen Sicherheitslücken.
Wir erwarten von Hinweisgebern die Einhaltung angemessener Standards hinsichtlich Integrität und verantwortungsbewusstem Verhalten bei der Feststellung und Meldung von Schwachstellen. Daher tolerieren wir folgende Verhaltensweisen nicht:
Keine unangemessene Bearbeitungsfrist: Melitta ist eine angemessene, vom Schweregrad abhängige Frist zur Untersuchung, Behebung und Verteilung von Sicherheitsupdates einzuräumen. Sollte Melitta die Schwachstelle nicht innerhalb einer angemessenen 3-Monatsfrist beheben oder eine glaubwürdige Abhilfemaßnahme bereitstellen, kann der Hinweisgeber ein nationales CSIRT oder eine zuständige Behörde benachrichtigen.
Alle eingehenden Meldungen werden nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet. Bei anonymen Meldungen können wir dem Hinweisgeber nicht antworten, werden die Untersuchung aber selbstverständlich dennoch durchführen. Falls du eine Kontaktmöglichkeit angeben hast, dann gilt Folgendes:
Validierte und verifizierte Sicherheitslücken werden von Melitta auf der European Vulnerability Database und unter www.melitta-group.com/de/product-security öffentlich bekannt gegeben. Die öffentliche Bekanntgabe umfasst:
Wir betrachten einen CVD-Prozess als abgeschlossen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
Wir teilen dem Hinweisgeber das Ende des CVD-Prozesses mit, es sei denn, die Sicherheitslücke wurde anonym gemeldet.
Durch die Einhaltung dieser CVD-Policy erkennt Melitta an, dass der Hinweisgeber in „gutem Glauben“ handelt, und wird keine strafrechtlichen Schritte gegen den Hinweisgeber im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten zur Offenlegung von Sicherheitslücken einleiten.
Für Fragen oder Hinweise bezüglich der Cybersicherheit unserer Produkte und Mobilen Anwendungen verwende das Meldeformular.