Das Hinweisgebersystem der Melitta Gruppe

Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat bei uns höchste Priorität. Ethische Geschäftspraktiken und ein verantwortungsvolles Verhalten sind die Grundlage für unseren langfristigen Unternehmenserfolg. Sollten Sie konkrete Anhaltspunkte oder den Verdacht auf Missstände oder Fehlverhalten in unserer Unternehmensgruppe oder unserer Lieferkette haben (z.B. Verstöße gegen geltende Gesetze und Verordnungen sowie gegen unseren Codes of Conduct), bitten wir Sie, uns einen entsprechenden Hinweis zu geben.

 

Einen Hinweis können Sie uns über einen unserer Meldekanäle geben:

 

- Geschützter Online-Meldekanal: Nutzen Sie unseren sicheren Online-Meldekanal, um uns vertraulich zu kontaktieren.

- E-Mail: Schreiben Sie an unser Melitta Compliance Office unter compliance (at) melitta.com.

 

Dabei gilt:

 

- Jeder Hinweis wird vertraulich behandelt sowie gründlich, objektiv und systematisch geprüft.

- Sowohl die Personen, die Hinweise geben, als auch die Personen, die von den Hinweisen betroffen sind, werden angemessen geschützt.

Personen, die gutgläubig Hinweise geben, müssen keine Nachteile befürchten.

- Über den geschützten Online-Meldekanal können die Hinweise auch anonym abgegeben werden.

- Für die Personen, die von den Hinweisen betroffen sind, gilt die Unschuldsvermutung.

 

Gerne würden wir den mit der Compliance-Meldung adressierten Vorfall nachvollziehen und aufklären. Wir bitten Sie daher, im Rahmen Ihrer Compliance-Meldung nach dem W-Fragen-Prinzip zu verfahren (idealerweise stützen Dokumente, Screenshots, Fotos oder sonstige Beweise Ihre Angaben).

 

·         Wo? - Welche Entität ist vom Vorfall betroffen?

·         Wo genau? - Welche Abteilung ist vom Vorfall betroffen?

·         Wann? - Wann hat sich der Vorfall genau ereignet?        

·         Wie? - Wie hat sich der Vorfall genau ereignet?

·         Wer? - Welche Personen sind vom Vorfall betroffen?

·         Wie? Wie haben Sie vom Vorfall Kenntnis erlangt?

·         Wie oft? Hat sich ein ähnlicher Vorfall zuvor ereignet?  

·         Welche? - Welche Beweismittel bestätigen den Vorfall?

·         Was? - Was erscheint Ihnen noch wichtig, mitzuteilen?

Kontaktdaten und Dokumente

Zentrale Anlaufstelle

Melitta Compliance Office

Dr. Mario Pälicke

Zentralbereich Legal, Compliance & Audit

E-Mail: compliance (at) melitta.com

 

 

Menschenrechtsbeauftragter gem. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG (z.B. für Fragestellungen mit Bezug zum Beschwerdeverfahren nach LkSG und zum gemeinsamen Beschwerdeverfahren des dt. Kaffeeverbands "Ear4U"):

​Stefan Dierks​

Tel.: 0571/4046-290 ​
E-Mail: human-rights (at) melitta-group.com

Dokumente zum Download

  • die Verfahrensordnug, 
  • den Melitta Code of Conduct, 
  • den Melitta Code of Conduct für Supplier und 
  • die Grundsatzerklärung zur Nachhaltigen Entwicklung 

finden Sie unter:


Bitte beachten Sie:

Dieses Hinweisgebersystem nimmt keine Kundenanliegen an und leitet diese auch nicht weiter. Wenden Sie sich bei Fragen, Feedback oder Beschwerden zu Produkten und Dienstleistungen bitte an den jeweiligen Kundenservice:

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bei der Melitta Gruppe

Neben der Etablierung eines Hinweisgebermanagementsystems setzen wir selbstverständlich auch alle anderen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) um. Dazu haben wir ein umfassendes Managementsystem, inkl. der entsprechenden Dokumente und Prozesse etabliert. Eine umfassende Kommunikation hierzu finden Sie zeitnah an dieser Stelle. Bis dahin wenden Sie sich bitte bei Fragen an unseren Menschenrechtsbeauftragten Herrn Stefan Dierks, Director Sustainability Strategy, unter human-rights (at) melitta-group.com.